撰写人:中国业务部 - Aus unserem China Desk

欧盟蓝卡 - Blaue Karte-EU

25.11.2019


(Die deutsche Übersetzung finden Sie weiter unten)

一、什么是欧盟蓝卡?

欧盟蓝卡是于2009年欧盟颁布的一项关于放宽非欧盟国家高等学历专业人才来欧盟国家就业的指令(Richtlinie 2009/50/EG)。德国于2012年8月将蓝卡制度加入了新的《德国居留法》,目的是为了吸引更多非欧盟国家的高等专业人才来德工作,以弥补巨大的高技术人才缺口。

二、谁可以申请欧盟蓝卡?

欧盟之外的第三国公民,只要满足以下两个条件,就可以申请欧盟蓝卡:

  1. 拥有德国大学学历,或者被德国承认的外国大学学历,或者被德国承认的等同德国大学的外国大学学历。(有关学历认证,可参见第七点)
  2. 有一份德国公司的工作合同,按2019年的新标准,年薪不低于53600欧元。特殊例外:对于德国人才稀缺领域(比如自然科学领域,数学领域,工程师,医生,IT领域)来说,年薪不低于41808欧元即可。

三、申请欧盟蓝卡需要满足什么条件?

申请欧盟蓝卡的条件之一是学历,需要德国高校学位证书,或者申请者的学历需要符合德国教育部门认证。一般来说,拥有受到国内教育部承认的大学所颁发的全日制毕业证书即学位证书,且该学校和学位在德国学历认证系统中可以被检索到都没问题。其二,雇主要是在德国的一家德国公司工作。其三,职位要和申请者教育背景和工作经历匹配。还有一个重要的条件是对税前年收入的规定。该年薪标准每年会有调整。2019年的年薪标准为53600欧元,稀缺人才领域为年薪41808欧元。

四、欧盟蓝卡的有效期多久?

第一次拿到蓝卡时,有效期为最长4年,如果工作合同期限仅仅在规定的最低4年以内,则根据工作合同期限再加3个月设定蓝卡有效期。

五、如何申请欧盟蓝卡?

  1. 如果为在德留学生或已经有其他居留身份的工作人员,可以直接在德国当地的外管局申请办理欧盟蓝卡。
  2. 非在德留学或工作人员的欧盟蓝卡申请程序同普通工作签证一样,首先在德国驻华使领馆提交申请,持签证入境德国后,在德国当地市政厅登记住址,购买保险,然后在当地外国人事务局申请更换正式居留许可(欧盟蓝卡)。如果你持有一张欧盟国家的蓝卡至少18个月,你无需签证即可前往另一个欧盟国家(除英国,爱尔兰和丹麦外)担任高水平的工作,并且在一个月内申请该国蓝卡。该条例同样适用于持有者的家庭成员(居住条例第39条第7号)。此外,蓝卡持有者可在非欧盟国家连续居住12个月而不失去其居住权。此条例同样对持有者的家庭成员有效。

申请欧盟蓝卡所需必备材料:

  1. 亲笔签名的旅行护照并附上护照照片页的复印件2份。护照有效期须至少超出签证有效期3个月。
  2. 2份用德文填写完整并亲笔签名的申请表
  3. 3张相同的符合生物特征的近期白底护照照片
  4. 非中国籍的申请人:外国人在华居留许可证
  5. 用德文书写的完整的简历
  6. 用德文书写的德国劳动合同,合同中应注明至少53600欧元的毛年收入(若从事人员紧缺的职业,如作为自然科学工作者、数学家、工程师、医生或 IT 专业人员毛年收入至少为41808欧元)
  7. 德国高校学位证书或受认可的、与德国高校学位相当的外国学位证书并附德文译文(您可登陆ANABIN数据库的网站anabin.kmk.org了解您的外国学位证书或您曾就读的高校是否受到认可。请您在签证申请材料中附上2份查询结果复印件)
  8. 现工作单位出具的证明信并附德文译文
  9. 在德国的旅行医疗保险证明,自入境之日起生效,有效期至少90天

(若未另作说明,每种材料须递交原件和 2 份复印件,即除原件外同时递交2套相同的申请资料。)

六、欧盟蓝卡持有者如何申请德国永久居留?

欧盟蓝卡持有者在德工作33个月后,并且在这33个月内缴纳了应有的德国国家规定的义务保险,包括医疗保险、养老保险或者同等保险等,就可申请永久居留权,如果通过德语水平考试B1级别,则只需21 个月。

此外,欧盟蓝卡持有者还有诸多好处。欧盟蓝卡持有者拥有在德国境外连续不超过12个月的逗留权利。此条例同样对持有者的家庭成员有效。欧盟蓝卡持有者的配偶和(小于16周岁)的子女可以申请家庭团聚签证,且没有任何德语语言能力要求。配偶家庭团聚后,可以立即不受限制的获得独立和非独立的工作许可。未成年未婚子女可以申请家庭团聚并享受德国公民一切福利待遇。

申请永久居留所需必备材料:

  1. 亲笔签名的有效护照以及所持有欧盟蓝卡
  2. 符合生物特征的照片
  3. 填写完整的永久居留申请表
  4. 收入证明:工作合同、至少六个月的工资单、雇主出具的工作证明
  5. 租房合同或房屋买卖合同
  6. 养老保险证明
  7. 医疗保险证明
  8. 在德主要居住地证明:市政局的落户证明

七、如何进行学历认证?

对于没有在德国取得学历而想取得欧盟蓝卡的申请人,则必须取得位于德国波恩的境外教育中心所开具的学历鉴定证明,即通常所说的波恩认证。只要拥有了这个认证,申请人的学历就可以在全德范围内被承认了。

由于每个国家的国情以及教育系统之间存在的巨大差异,申请波恩认证的必备材料也各不相同。这里仅列出中国申请者所需准备的材料。具体情况如下:

波恩认证的评价对象为高等学校教育学历(学士学位以上),即学习年满3年以上。所有学习年限未满3年的学科在中国不可算成高等学校教育学历(学士学位以上)因此无法发评估书。

波恩认证所提交的材料清单如下:

  • 申请评估的学位证明材料:

- (中文)毕业证书(例如:本科/研究生/博士课程)(公证复印)

- (中文)学位证书(例如:本科/研究生/博士课程)(公证复印)

- (中文)总成绩表(例如:本科/研究生/博士课程)(公证复印)

上述文件需要德文公证翻译件

  • 申请评估学位的下位学位证明材料

- (中文)毕业证书(本科/研究生)(普通复印)

- (中文)学位证书(本科/研究生)(普通复印)

- (中文)总成绩表(本科/研究生)(普通复印)

- (中文)高中毕业证书(普通复印)

- (中文)会考 / 高考成绩单(普通复印)

上述文件只需普通复印,无需公证翻译。

  • 有效身份证明(普通复印);如果有改姓名,需要其证明书。

例如: 申请评估的学位是【博士】,就需要提交【博士】学位的毕业证书、学位证书以及成绩表的德文公证翻译件;以及【硕士】,【学士】,【高中】的所有上列文件(毕业证书,学位证书,总成绩表等)的普通翻译件。需要注意的是不要提交原件!

另外,有下列情况申请时,需要中国学位与教育文凭认证的认证报告:

- 函授教育 / 成人教育学历 / 专科起点本科

- 发证文凭的大学没有在德国外国教育部文凭审核评价局(ZAB)Anabin数据库或中国教育部全国高等学校名单中记录

- 间歇性学历

关于学位与文凭认证可以参考中国学位网。关于中国教育部高等学校名单等可参考中华人民共和国教育部网页

 

Dieser Beitrag über die Blaue Karte-EU dient in erster Linie der Information unserer chinesischen Mandanten bzw. Nicht-EU-Ausländern aus China, denen wir über unser China Desk eine besondere anwaltliche Dienstleistung mit unserer chinesischen Rechtsanwältin Wenyu Zheng anbieten. Wir stellen deshalb den Text in chinesischer Sprache voran. Die deutsche Übersetzung des Beitrags finden Sie im Folgenden. Wir weisen aber darauf hin, dass wir ausländerrechtliche Mandate für Bürger aus anderen Nicht-EU-Staaten in der Regel nicht übernehmen.

1. Was ist die Blaue Karte EU/EU Blue Card?

Die Blaue Karte EU Deutschland, auch EU Blue Card Germany genannt, ist ein Aufenthaltstitel über den legalen Aufenthalt eines Angehörigen eines Drittstaates in einem EU-Mitgliedsstaat zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Die Blue Card ist also für Angehörige von Nicht-EU-Staaten gedacht.

Die EU-Richtlinie zur Blue Card wurde in Deutschland am 01.08.2012 durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union Teil des deutschen Rechts. Es wurde insbesondere das Aufenthaltsgesetz modifiziert. Kernvorschrift ist § 19a Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

2. Wer kann die Blaue Karte EU bekommen?

Eine Blaue Karte EU für Deutschland kann ein Nicht-EU-Ausländer beantragen, wenn er

  • einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt und
  • einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 53.600 € (2019), oder in sogenannten Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte) in Höhe von 41.808 € (2019) hat.

3. Welche Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Blaue Karte EU zu erhalten:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium: Sofern der Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben wurde, muss er entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. (Siehe Ziffer 7: Zeugnisbewertung),
  • Arbeitsvertrag oder verbindliche Stellenzusage,
  • jährliches Mindestbruttogehalt von 53.600 Euro. Bei Beschäftigungen in den Berufsfeldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und der Humanmedizin (ausgenommen Zahnmedizin) gilt ein verringertes jährliches Mindestbruttogehalt von 41.808€ (Stand 2019 - die Gehaltsgrenzen werden für jedes Kalenderjahr neu angepasst),
  • die Beschäftigung muss der Qualifikation (dem Hochschulabschluss) angemessen sein.

4. Wie lange ist die Blaue Karte EU gültig?

Die Blaue Karte EU wird zunächst befristet auf maximal vier Jahre ausgestellt. Beträgt die Dauer des Arbeitsvertrages weniger als vier Jahre, wird die Blaue Karte für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich eines Zeitraums von 3 Monaten ausgestellt. Eine Verlängerung der Blauen Karte EU ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag auch eine Niederlassungserlaubnis, d.h. ein unbefristeter Aufenthaltstitel, erteilt werden.

5. Wie kann man die Blaue Karte erhalten?

Die Blaue Karte EU wird in Deutschland ausschließlich von den Ausländerbehörden ausgestellt. Visumpflichtigen Drittstaatlern wird für die Einreise in den Fällen, in denen ein Anspruch auf die Erteilung der Blauen Karte EU besteht, ein nationales Visum zur Beschäftigungseinreise von der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung erteilt. Das Visum wird nach der Einreise von der zuständigen Ausländerbehörde durch eine Blaue Karte EU ersetzt.

Befindet sich der Nicht-EU-Ausländer zurzeit bereits mit einem anderen Aufenthaltstitel zu Studien- oder Erwerbszwecken in Deutschland, ist ein Wechsel zur Blauen Karte EU auf Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde möglich, soweit die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen.

Als eine außerhalb der EU lebende Person benötigt der Nicht-EU-Ausländer in der Regel ein Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit, das von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ausgestellt wird. Mit diesem Visum kann nach Deutschland eingereist werden. Anschließend muss vor Ablauf des Visums bei der örtlichen Ausländerbehörde die Blaue Karte EU beantragt werden.

Es gelten folgende Ausnahmen:

  • Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumfrei einreisen und müssen innerhalb von drei Monaten, spätestens jedoch vor Arbeitsaufnahme, die Blaue Karte EU
  • Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat seit mindestens 18 Monaten eine Blaue Karte EUbesitzen, können visumfrei nach Deutschland einreisen. Die Blaue Karte EU in Deutschland muss dann innerhalb eines Monats nach der Einreise, spätestens jedoch vor der Arbeitsaufnahme, beantragt werden.

Für die Aufenthaltserlaubnis Blaue Karte EU werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Ausgefülltes Antragsformular,
  • gültiger Pass,
  • aktuelles biometrisches Lichtbild,
  • gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der Beschäftigung,
  • Nachweis über erfolgreichen Abschluss des Studiums an einer deutschen Hochschule,

oder Anerkennung oder Gleichstellung des ausländischen Hochschulabschlusses,

  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes:
    • konkretes Arbeitsplatzangebot mit Gehaltsangaben, oder
    • vorläufiger oder gültiger Arbeitsvertrag mit Gehaltsangaben,
  • bei reglementierten Berufen eine Berufszulassung (z. B. Approbation oder Berufserlaubnis),
  • ausgefülltes Formular Stellenbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit,
  • Krankenversicherungsnachweis,
  • Mietvertrag,
  • aktuelle Meldebescheinigung.

(Hinweis: Die Auflistung umfasst die in der Regel erforderlichen Unterlagen. Sie ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich sein.)

6. Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU

Die Blaue Karte EU bietet zahlreiche Privilegien für den Zuwanderer und seine Familie. So ermöglicht z.B. ein frühzeitiges Daueraufenthaltsrecht potentiellen Bewerbern, ihre Zukunft in Deutschland langfristig zu planen: Schon nach einem Aufenthalt von 33 Monaten kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erlangt werden. Soweit Deutschkenntnisse auf der Stufe B1 nachgewiesen werden können, wird die Niederlassungserlaubnis sogar bereits nach 21 Monaten erteilt.

Voraussetzungen:

  • Schriftlicher Antrag,
  • Besitz einer gültigen Blauen Karte EU,
  • Mindestens 33 Monate Beschäftigung und einfache Deutschkenntnisse

(Die Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen. Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR)),

  • Mindestens 21 Monate Beschäftigung und ausreichende Deutsch-Kenntnisse

(Wenn Sie ausreichende Deutsch-Kenntnisse haben, verkürzt sich die Frist. Sie müssen dann nur seit mindestens 21 Monaten eine Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR)),

  • Altersvorsorge

(Für die Dauer der Beschäftigung (33 oder 21 Monate) müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.),

  • Gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung

(Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht ausreichende Versicherung. Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung,

  • Keinerlei Straftaten

(Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern.),

  • Hauptwohnsitz in Deutschland.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass, zusammen mit der Blauen Karte EU,
  • 1 aktuelles biometrisches Foto,
  • Formular Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis,
  • Einkommensnachweise
    • Arbeitsvertrag,
    • Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten sechs Monate,
    • aktuelle Arbeitgeber-Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage),
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag

(Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohnkosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.),

  • Altersvorsorge
    • Renten-Information oder Renten-Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
    • Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens,
  • Krankenversicherung
    • Versicherungskarte der gesetzlichen Krankenversicherung oder
    • Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung,
  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Deutschland
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters.

7. Zur ZAB – Zeugnisbewertung – Anerkennung des ausländischen Hochschulabschluss

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland.

Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), mit dem eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden.

Eine Zeugnisbewertung der ZAB soll dem Nicht-EU-Ausländer den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit einer ausländischen Hochschulqualifikation erleichtern. Sie ist eine vergleichende Einstufung, nicht jedoch eine Anerkennung.

Weitere Informationen hierzu gibt es auf der offiziellen Webseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html .

 



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