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Sie planen einen Immobilienerwerb oder eine Immobilienveräußerung?
Wir beraten Sie in allen Bereichen des Immobilienrechts, von der Erstellung, Beurkundung und Abwicklung von Grundstücks- und Wohnungskaufverträgen bis hin zu Teilungserklärungen, Bauträgerverträgen, Bestellung und Löschung von Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauchs- und Wohnungsrechten.
Ihr Ansprechpartner
Stefan Hein
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht