Privatpersonen

Bank- und Kreditsicherungsrecht

Sie suchen einen kompetenten und tatkräftigen Rechtsanwalt, der Sie rund um das Thema "Kreditsicherungsrecht" berät und vertritt?


Seit Gründung der Kanzlei im Jahre 1994 ist das Kreditsicherungsrecht stets einer unserer Beratungsschwerpunkte, sodass wir Ihnen hierzu eine besonders qualifizierte Beratung anbieten können.

Nicht umsonst befindet sich unser Kanzleihauptsitz in der deutschen „Bankenhauptstadt“ Frankfurt am Main.

Unsere Tätigkeiten im Bankrecht umfassen unter anderem folgende Problemfelder:

 

  • Sie können Ihre Darlehensraten nicht mehr bezahlen und Ihre Bank droht mit Darlehenskündigung und Zwangsversteigerung: Hier empfehlen wir, so frühzeitig wie möglich anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung auf diesem Gebiet, sind wir in den meisten Fällen in der Lage, eine tragfähige und nachhaltige Lösung für Sie zu erzielen.
  • Sie haben sich als Eltern, Geschwister, Ehe- oder Lebenspartner für die Rückzahlung eines Darlehens verbürgt und werden von der Bank in Anspruch genommen: Bürgschaften unter nahen Angehörigen sind oft sittenwidrig. Wir prüfen, ob Sie für den Kredit wirklich einstehen müssen und wehren unberechtigte Ansprüche ab.
  • Auf Anraten Ihrer Bank haben Sie sich auf eine verlustreiche Kapitalanlage eingelassen: Da auch Bankberater ihre Kunden objektiv und anlegegerecht beraten müssen, prüfen wir für Sie, ob die Bank gegen ihre Beratungspflichten verstoßen hat und machen ggf. Schadenersatz für Sie geltend. Ein Verstoß gegen die Beratungspflicht liegt etwa vor, wenn Sie von der Bank nicht über alle entscheidungsrelevanten Aspekte der Kapitalanlage informiert wurden oder wenn etwa die Bank versteckt eine Provision für die Vermittlung der Kapitalanlage erhalten hat.
  • Wehren Sie sich gegen unzulässige Bankgebühren. Ob Girokonto oder Verbraucherkredit: Viele Banken und Sparkassen erheben immer wieder unzulässige Bankgebühren, die Sie zurückfordern können. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Bank Gebühren zu Unrecht berechnet hat und machen Ihre Ansprüche geltend.
  • Sie zahlen Ihren laufenden Wohnungs- oder Hauskredit vorzeitig zurück, weil Sie Ihre Immobilie verkaufen müssen. Bei der vorzeitigen Kündigung eines Immobiliendarlehens verlangen die Banken einen Ausgleich für die entgangenen Zinsen, die eigentlich bis zum Ende der Darlehenslaufzeit gezahlt worden wären (Vorfälligkeitsentschädigung). Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist für viele Bankkunden nicht nachvollziehbar und außerdem oft viel zu hoch angesetzt. Wir prüfen für Sie, ob die Vorfälligkeitsentschädigung richtig berechnet wurde und führen die Verhandlungen mit ihrer Bank. Häufig enthalten Darlehensverträge auch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen mit der Folge, dass auch nach Jahren noch der Widerruf des Darlehens möglich ist, ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann. Bei der Frage der Vorfälligkeitsentschädigung prüfen wir daher auch, ob die Widerrufsbelehrung in Ihrem Darlehensvertrag unwirksam ist.