Sie sind Patient und suchen einen Spezialisten auf dem Gebiet des Medizinrechts, weil
- Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind,
- die Krankenkasse oder die private Krankenversicherung die Übernahme der Behandlungskosten ablehnt oder
- Sie Probleme mit der Abrechnung einer ärztlichen Behandlung haben?
Speziell für Sie als Patient bieten wir Ihnen mit unserem Fachanwalt für Medizinrecht hochqualifizierte anwaltliche Beratung auf diesem Gebiet an.
Ein Fachanwalt für Medizinrecht zeichnet sich durch besondere Spezialisierung in diesem Rechtsgebiet aus. Zur Erlangung des Fachanwaltstitels, der ausschließlich durch die bundesdeutschen Rechtsawaltskammern verliehen werden kann, müssen außerordentliche theoretische Kenntnisse sowie umfassende praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Zusätzlich ist ein Fachanwalt verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden.
Sie können damit sicher sein, in unserer Kanzlei ausschließlich von einem erfahrenen Spezialisten stets auf dem neuesten rechtlichen Stand beraten zu werden.
Arzthaftungsrecht
- Im Arzthaftungsrecht, beraten und vertreten wir Sie, wenn Sie durch einen ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlungsfehler einen körperlichen Schaden erlitten haben oder befürchten, dass es zu Folgeschäden kommen wird.
Krankenversicherungs- recht
- Im Krankenversicherungsrecht setzen wir Ihre Rechte durch, wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse die Leistung verweigert oder Ihre private Krankenversicherung die Behandlungskosten nicht übernehmen möchte.
Gebührenrecht
- Im ärztlichen Gebührenrecht überprüfen wir für Sie die Richtigkeit ärztlicher Honorarabrechnungen und wehren unberechtigte Honoraransprüche ab.
Ihr Ansprechpartner
Nils-Frederik Göbel
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Medizinrecht