Medizinrecht für Patienten

Ärztliches Gebührenrecht

Sie sind Privatpatient und erhalten nach der Behandlung von Ihrem Arzt die Rechnung


Nachdem Sie diese bei Ihrer privaten Krankenversicherung eingereicht haben, verweigert diese die (vollständige) Zahlung der Rechnung mit dem Argument, der Arzt habe nicht die richtigen Gebührenziffern abgerechnet.

Dies ist ein typischer Sachverhalt, dem wir in unserer Praxis immer wieder begegnen.

Immer wieder kommt es vor, dass Ärzte Leistungen erbringen oder abrechnen, die nicht medizinisch notwendig waren oder Leistungen dem Grunde oder der Höhe nach abrechnen, die sich nicht aus der Honorarordnung der Ärzte so ergeben.

Wir raten unseren Mandanten daher, mit der Bezahlung einer Arztrechnung zunächst zu warten, bis die Abrechnung des Versicherers vorliegt, da sie ansonsten sich gegebenenfalls zu Unrecht bezahltes Geld erst wieder zurückholen müssen.

Erst wenn die Krankenversicherung abgerechnet hat, kann genau in der Höhe, in der die Erstattung erfolgt ist der Ausgleich gegenüber dem Arzt vorgenommen werden. Bei der dann womöglich folgenden Auseinandersetzung mit dem Arzt kann die Krankenversicherung etwa im Wege der sogenannten Streitverkündung mit „ins Boot“ geholt werden, mit der Aufforderung, Sie bei dem Streit gegen die Versicherung zu unterstützen.

Wenn es schon vor Abrechnung durch die Versicherung zur vollständigen Bezahlung der Arztrechnung gekommen ist und die Krankenversicherung diese Rechnung nicht (vollständig) erstattet, Sie den Arzt aber nicht direkt in Anspruch nehmen möchten, können Sie in einem Rechtstreit mit der Krankenversicherung klären lassen, ob die Kürzung zu Recht erfolgt ist oder nicht. In einem solchen Prozess kann dann wiederum dem Arzt der Streit verkündet werden mit der Aufforderung, Sie im Rechtsstreit mit der Versicherung zu unterstützen.

Alsdann gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Stellt sich am Ende heraus, dass die Abrechnung des Arztes tatsächlich falsch war, erhält der Arzt keine weitere Zahlung, der Fall ist für Sie erledigt.
  • Stellt sich hingegen heraus, dass der Arzt korrekt abrechnet hat und die Behandlung medizinisch notwendig war, muss die Krankenversicherung die Rechnung des Arztes komplett bezahlen. Auch dann ist der Fall für Sie erledigt.

Aufgrund unserer Spezialisierung im Medizinrecht können wir Sie optimal bei der Geltendmachung Ihrer Rechte unterstützen. Wir prüfen die Rechnung Ihres Arztes auf „Herz und Nieren“ und wehren unberechtigte Gebührenforderungen für Sie ab oder sorgen dafür, dass Ihre Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

Gesetzlich versicherter Patient

Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit unserer Expertise auch dann zur Verfügung, wenn Sie sich als gesetzlich versicherter Patient auf der Basis einer privaten Abrechnung haben behandeln lassen und gegen die Abrechnung Ihres Arztes Einwendungen erheben.


Ihr Ansprechpartner

Nils-Frederik Göbel

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Medizinrecht

Icon +49 69 247 43 42-0
Icon goebel@anwaltskanzlei-frankfurt.com
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