Unternehmen

Miet- und Pachtrecht

Sie suchen einen Spezialisten auf dem Gebiet des Miet- und Pachtrechts?


Mit unserem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bieten wir Ihnen eine hochqualifizierte und umfassende anwaltliche Dienstleistung an, sei es als Mieter bzw. Pächter oder als Vermieter bzw. Verpächter einer gewerblich genutzten Immobilie.

Wir möchten unseren Mandanten Streit und langwierige Prozesse möglichst ersparen, sodass wir Ihnen schon von der Vertragsanbahnung bis zum Abschluss der Verträge beratend zur Seite stehen. Wir erstellen mit Weitblick individuell auf Ihre Interessen abgestimmte Miet- und Pachtverträge mit eindeutigen und klaren Regeln, um so das Risiko künftiger Konflikte auf ein Minimum zu reduzieren. Ebenso prüfen wir bereits vorliegende Vertragsentwürfe, machen Sie auf mögliche Schwachstellen aufmerksam und erarbeiten Alternativvorschläge. Wir begleiten Sie bei den Vertragsverhandlungen und helfen Ihnen, Ihre Interessen durchzusetzen.

Manchmal lässt sich während eines laufenden Miet- oder Pachtverhältnisses Streit allerdings nicht vermeiden, insbesondere wenn eine Partei sich einseitig vom Mietvertrag lösen möchte. Auch Meinungsverschiedenheiten über die Pflichten aus dem Miet- oder Pachtvertrag, wie etwa über die Instandhaltungs- und Wartungsverpflichtungen, Schönheitsreparaturen oder Rückbaumaßnahmen sind in unserer täglichen Praxis keine Seltenheit. In all diesen Konstellationen beraten und vertreten wir Sie mit Kompetenz und Durchsetzungskraft.

Auch bei der laufenden Unterhaltung der Immobilie stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, etwa bei Modernisierungsmaßnahmen, Bewirtschaftung und Betriebskosten.


Ihr Ansprechpartner

Stefan Hein

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Icon +49 69 247 43 42-0
Icon hein@anwaltskanzlei-frankfurt.com
Zum Kontaktformular