Markenrecht

Sparkasse und Santander Bank einigen sich im Streit um „Sparkassenrot“

30.12.2019


Laut einer Pressemitteilung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) haben sich dieser und die Santander Consumer Bank sowie deren spanische Muttergesellschaft im Streit hinsichtlich des sogenannten „Sparkassen Rot“ geeinigt. 

https://www.dsgv.de/newsroom/presse/191211_PM_Santander_Farbmarkenstreit.html

Der Hintergrund war u.a. ein Löschungsantrag gegen die Kolletiv(farb)marke des DSGV durch die Santander Consumer Bank und deren spanischen Muttergesellschaft beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA). Hiergegen wehrte sich der DSGV und führte die Auseinandersetzung bis zum Bundesgerichtshof, der mit Beschluss vom 21.07.2016 zugunsten des DSGV entschied, dass der Löschungsantrag gegen die Kollektivmarke des DSGV in letzter Instanz zurückgewiesen wurde.

Dies begründete der BGH im Wesentlichen damit, dass nach der zunächst zu ermittelnden hohen Verkehrsdurchsetzung der Farbmarke des DSGV, dieser Marke sowohl abstrakte als auch konkrete Unterscheidungskraft zukomme, weswegen die Anordnung der Löschung durch das BPatG aufzuheben war.

Damit konnte und kann der DSGV mit seiner über den zeitlichen Vorrang geschützten Farbmarke der Santander Bank verbieten, im geschäftlichen Verkehr einen Auftritt zu verwenden, der zu einer Verwechslungsgefahr mit der Farbmarke des DSGV führt.

Grundsätzlich hätte der DSGV der Santander Bank damit weitestgehend verbieten können, in der Bundesrepublik Deutschland jedenfalls in der bis 2016 verwendeten farblichen Ausprägung am geschäftlichen Verkehr teilzunehmen.

Der DSGV meldete nun per Pressemitteilung vom 11.12.2019, dass man sich dahingehend geeinigt habe, dass die Santander Bank den Roteinsatz gegenüber der farblichen Aufmachung von 2009 reduziert. Dies soll sowohl als auch insbesondere das Erscheinungsbild der Filialen und der Werbung in Deutschland betreffen. Der internationale Auftritt der Santander Bank bleibt hiervon vollkommen unberührt.

Der Präsident des DSGV, Helmut Schleweis, gab an, dass, wenn es ums Geld gehe, die Menschen in Deutschland die Farbe Rot mit den Sparkassen verbänden. Die Einigung über die Reduzierung der Rotnutzung durch Santander sei daher zum Schutz des Sparkassen-Rot sehr wichtig. Hierdurch stelle man sicher, dass die Farbe des DSGV den Verbrauchern auch weiterhin als ein bewährtes Erkennungszeichen der Sparkassen Orientierung im Markt gebe.

Die Sparkassen benutzten den Farbton „Rot (HKS 13)“, währenddessen die Santander Bank den Farbton „rot (HKS 14)“ benutzt.

Die Auseinandersetzung zwischen dem DSGV und der Santander Bank zeigt, dass auch im Bereich von farblichen Unterschieden eine ausreichende Entfernung zu konkurrierenden Zeichen gewahrt werden muss, um nicht in eine langjährige und kostspielige Auseinandersetzung mit Inhabern konkurrierender Zeichen zu geraten. Ebenso wird hierdurch überaus deutlich, welche umfassenden Rechte aus einer wirksam eingetragenen Marke (ggf. mit Verkehrsdurchsetzung) erwachsen können.

Um diese Rechte zu bekommen und aufrechtzuerhalten, ist fachlicher Rat nahezu unerlässlich. Wir helfen Ihnen selbstverständlich dabei, im Vorfeld der Markenanmeldung etwaige Kollisionen zu identifizieren und diese bestmöglich zu umgehen. Dabei ist es je nach Fall oftmals notwendig, eine eingehende Recherche bei entsprechenden Anbietern in Auftrag zu geben, die dann von uns für Sie als unsere Mandanten ausgewertet wird.

 

Link zum Urteil



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